Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe - gültig auch für Architekten und Ingenieure?
Mittwoch, 14. Mai 2008Architekten und Ingenieure fragen, ob das Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe auch sie betrifft und ob sie ihren Auftraggebern sog. Freistellungserklärungen des Finanzamtes vorlegen müssen. Die Rechtslage ist unklar. Mit dem nachfolgenden Beitrag, der im Dezember im Deutschen Architektenblatt und im Deutschen Ingenieurblatt erscheinen wird, unterrichten wir über den Stand der aktuellen Diskussion.Dr. [...]