Dr. Wagner zu sportrechtlichen Problemen in der Bundesliga: Plädoyer für eine richtige Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters, April 08
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eine Phantom-Diskussion
Respekt Dr. Merk!
Deutschlands Schiedsrichter Nr. 1 und dreimalige Welt-Schiedsrichter hat dem DFB eine dreißigseitige Schrift vorgelegt. Er fordert, den Schiedsrichtern zu helfen, die richtige Entscheidung zu treffen.
Er sagt zur heutigen Situation: Ich kann es nicht mehr verantworten.
In der Tat: Jede Woche Fehlentscheidungen mit millionenschweren Auswirkungen: Rostock und Cottbus fühlen sich um Punkte gepfiffen, die den Abstieg bedeuten können. Oder denken wir an die letzten Werder-Spiele: Hannover/Werder; Werder/Bochum; Bayern/Werder; Werder/Dortmund; Werder/Wolfsburg – jeweils Tore, die nicht gerechtfertigt waren oder nicht gegeben wurden. Die Auswirkungen auf das Punktekonto sind erheblich und die Auswirkungen auf die Zukunft von Werder?! Alles möglich – unaussprechbar!
Was kann Dr. Merk nicht mehr verantworten? Dass er und seine Kollegen Woche für Woche in eine Situation gebracht werden, die hochgradig risikobehaftet ist. Das Risiko von Fehlentscheidungen!
Dr. Merk will die richtige Tatsachenentscheidung. Er ruft nach Unterstützung und um Hilfe. Er möchte die eigene Wahrnehmung um das elektronische Auge ergänzen.
Im Fußball – ja im Fußball sei alles anders. Der Präsident des DFB, Herr Zwanziger:
Der Schiedsrichter soll weiterhin allein die Entscheidung treffen auf dem Platz. Und: Es muss gelten: Er kann die Information vom Bildschirmschiedsrichter nur dann verwenden, wenn noch keine neue Spielsituation eingetreten ist. Also wenn noch offen ist, ob er Elfmeter gibt oder Freistoß wegen Schwalbe, ob Abstoß erfolgt oder Anstoß im Mittelkreis.
Diese Unterstützung für den Schiedsrichter ist ein wesentlicher Schritt zu mehr Gerechtigkeit, wie von Herrn Zwanziger gefordert. Dies wäre auch Ausfluss der Fürsorgepflicht des DFB für Schiedsrichter, Vereine und Spieler. Übrigens: Die Fürsorgepflicht ist allgemeiner Rechtsgrundsatz unserer Rechtsordnung und hierauf hat jeder Betroffene auch einen Rechtsanspruch.
Dr. Günter Wagner
Rechtsanwalt